Wer hier wohl keine Ahnung hat :-) (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 23:16 (vor 2174 Tagen) @ sailtekxo
bearbeitet von EK-Wagendienst, Sonntag, 30.12.2018, 23:17

Naja, du behauptest, dass die 20-min-Regelung nicht greift, aber man den nächsten Zug nutzen darf.

ich sehe das eben so

Ich finde es dann nur angemessen, dass man da mal nach der Grundlage fragt. Jede Fahrkarte mit der DB ist ein Beförderungsvertrag, der unter anderem die Beförderungsbedingungen umfasst und nichts, was sich nach Bauchgefühl entscheiden ließe. In der Summe bist du also nicht in der Lage, deine Behauptung zu belegen.

Gesetze waren noch nie meine Welt, das wird gemacht und fertig.
Im BGB kenne ich nicht einen §.

Mit ist nur ein Paragraph aus dem TV bekannt: StGB §211 Mord ist verboten.


Dass das in der Praxis am Einfachsten ist, sich die Aufhebung der Zugbindung bestätigen zu lassen und zu fahren -- geschenkt. Die Tatsache, dass das kaum ein Zub (sofern er nicht keksi heißt...) bemängelt -- geschenkt.

Genau so sehe ich das, und damit kann man sich Ärger ersparen, wenn man dann über Hannover fährt, hier wird ja immer auf alle möglichen Regeln gepocht.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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