? zu Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Sonntag, 30.12.2018, 13:33 (vor 1906 Tagen) @ EK-Wagendienst

Fahrgastrechte kann man aber nicht gelten machen.

Die FGR kann man natürlich trotzdem einreichen. Wenn man später ankommt. Dazu muss man natürlich pünktlich mit dem ersten Zug losfahren.

Sollte auf der ganz anderen alternativen Route auch ein Verspätung >60 min auftreten kann man da auch die FGR nutzen. Da aber eher über das SC FGR.


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