ZUSAMMENFASSUNG (Fahrkarten und Angebote)

tbsn, Würzburg, Montag, 31.12.2018, 13:01 (vor 2140 Tagen) @ Paladin
bearbeitet von tbsn, Montag, 31.12.2018, 13:02

Beim Lesen des Threads wundere ich mich echt über die Ansichten mancher Nutzer, daher hier mal zusammengefasst.

Ein Sparpreis z.B. ist eine Fahrkarte mit Zugbindung. Eine Streckenbindung gibt es natürlich nicht, oder ist auf der Fahrkarte eine Wegevorschrift wie beim Flexpreis eingetragen? Nein.

Mit dem Sparpreis muss ich alle Züge nehmen, die auf dem Ticket stehen. Verpasse ich nun einen Anschluss, gilt diese Regelung erstmal weiterhin, bis in den BB eine andere Regelung greift. Und das ist offenbar der Fall! Der Zug ist weg. Würde ich auf ihn warten, würde mir eine unendlich große Verspätung am Zielort entstehen. Es gibt keine Regelung, die besagt oder woraus resultiert, dass ich unbedingt einen nachfolgenden Zug auf der gleichen Strecke nehmen muss!

Die unendliche Verspätung ist offensichtlich größer als 20 Minuten. Die Regelung dazu greift - die Zugbindung ist aufgehoben und die Weiterfahrt über eine andere Strecke innerhalb der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte ausdrücklich erlaubt.

Wenn vor Fahrtantritt bekannt ist, dass ein Zug ausfällt oder umgeleitet wird und damit ein Anschluss verpasst wird, kann vernünftigerweise von einer unendlich großen Verspätung über die gebuchte Reisekette ausgegangen werden. Die Zugbindung ist aufgehoben, die Weiterfahrt über eine andere Strecke auch schon ab Fahrtantritt möglich.

Nochmal für die, die es gar nicht kapieren (möchten): Es ist egal, ob die Verspätung am Zielort über die gleiche Strecke mit einem anderen Zug kleiner als 20 Minuten ist. Dieser Zug darf ohne die Aufhebung der Zugbindung nicht genutzt werden! Entweder ist die Zugbindung aufgehoben oder eben nicht. Punkt, Aus, Ende.

Wer dagegen argumentieren möchte, kann dies gerne auf Grundlage der BB versuchen.


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