20 Min am Zielbahnhof greift nicht (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 15:03 (vor 1906 Tagen) @ Tino

Selbstverständlich. Denn durch das Nichterreichen des Anschlusses greift ja die besagte „20-Minuten-Regel“. Du würdest demnach mehr als 20 min später am Zielbahnhof ankommen und demnach ist die Zugbindung aufgehoben und die Fahrt darf über eine alternative Route erfolgen. Wenn man das natürlich vorher weiß ist man gut beraten eine andere Strecke oder früher zu fahren. Ist man über diese Änderung nicht informiert, wartet man auf den nächsten planmäßigen Takt.

Eben nicht:
In Bremen wird der Anschluss verpasst, damit ist man 60 Minuten später in Köln,
erreicht aber den RE nach Trier, und der fährt nicht so lange, so das sie nur 11 MINUTEN später am Zielbahnhof ankommt.
Damit passt die 20 Minuten Regel nicht, aber Aufhebung der Zugbindung, weil man den gebuchten Zug nicht bekommt.
Deswegen den Tip, hier die Zugbindung vorher aufheben lassen, was dann wo in Verden möglich ist, kann ich nicht sagen.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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