Zusammenfassung (Fahrkarten und Angebote)

s103, Montag, 31.12.2018, 15:56 (vor 1905 Tagen) @ julius

Was nicht greift, ist die vieldiskutierte Regelung der Beförderungsbedingungen, weil es nicht zutrifft, dass eine Verspätung >= 20 Min. zu erwarten ist.


Du glaubst also, dass eine Verpflichtung besteht (bei Ticket mit Zugbindung), bei Anschlussverlust die nächstmögliche Verbindung zu benutzen, wenn damit die Verspätung auf weniger als 20min -als ursprünglich gebucht- reduziert werden kann: also eine "Zugbindung" auf den nächsten Zug ?

Nein.

Solange es eine solche Option realistischerweise jedoch gibt, würde ich davon ausgehen, dass es für den Kunden akzeptabel sein müsste. Da die eigentliche Fahrkarte in der Form nicht eingelöst werden kann, ist die weitere Beförderung zu verhandeln, d. h. "Verpflichtung" trifft es nicht.

Von Vorteil ist es mit Sicherheit, das "Verhandlungsergebnis" (das man in solchen Fällen häufig mit einem Zugbegleiter erzielt) zu dokumentieren. (Wie macht man das mit Handy-Ticket?)

Gut beraten wäre die DB jedoch, Konditionen anzubieten als wären es 20 Min., und als guter Kunde wäre das auch meine Erwartung ;-) Man kann nicht alles regeln.

Wenn das nicht möglich ist und die Verspätung -auch bei Benutzung der nächsten Verbindung- > 20min wäre, ist die Zugbindung "richtig" aufgehoben mit freier Zug- und Streckenwahl?

Konsens dürfte sein, dass dieser Fall eindeutig ist.


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