Dann mal andersrum... (Fahrkarten und Angebote)

sailtekxo, Sonntag, 30.12.2018, 23:14 (vor 1906 Tagen) @ julius

Ja, eben.

Die Verspätung bei einem Anschlussverlust mit Zugbindung beträgt zwangsläufig über 20 min, weil der Zielort ohne Aufhebung nicht mehr erreicht werden kann.

Es wird jedoch behauptet, dass diese Regelung nicht greifen würde, sondern nur der Folgezug genutzt werden dürfte. Das ist jedoch in den Beförderungsbedingungen nicht geregelt und führt zu dem zuvor schon beschriebenen Effekt:

Heißt das also, dass ich gemäß Beförderungsbedingungen keinen Anspruch habe, dass die Bahn mich weiterbefördert, wenn ich einen Anschluss verpasse und auf einer anderen Verbindung den Zielort voraussichtlich weniger als 20 min verspätet am Zielort ankomme (obwohl ich ja gar keinen Anspruch habe, diese Verbindung zu nutzen!)?


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