Dann mal andersrum... (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 30.12.2018, 22:34 (vor 2164 Tagen) @ sailtekxo

Okay, also ist das deiner Ansicht nach nicht geregelt.

Heißt das also, dass ich gemäß Beförderungsbedingungen keinen Anspruch habe, dass die Bahn mich weiterbefördert, wenn ich einen Anschluss verpasse und auf einer anderen Verbindung den Zielort voraussichtlich weniger als 20 min verspätet am Zielort ankomme (obwohl ich ja gar keinen Anspruch habe, diese Verbindung zu nutzen!)?

Die Bahn befördert einen ja weiter mit dem nächsten Zug, der möglich ist, und man ist dann 11 Minuten später am Ziel.
Aber erst wenn der Anschlussverlust eingetreten ist, und nicht schon vor der Abfahrt, alles auf diesen Fall bezogen.

Die Regelung lautet, mindestens 20 Minuten später am Ziel, und das Ziel wird hier nur 11 Minuten später erreicht, auch bei Anschlussverlust in Bremen Hbf.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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