Dann mal andersrum... (Fahrkarten und Angebote)

Merry Mary, Sonntag, 30.12.2018, 22:49 (vor 1905 Tagen) @ sailtekxo

Heißt das also, dass ich gemäß Beförderungsbedingungen keinen Anspruch habe, dass die Bahn mich weiterbefördert, wenn ich einen Anschluss verpasse und auf einer anderen Verbindung den Zielort voraussichtlich weniger als 20 min verspätet am Zielort ankomme (obwohl ich ja gar keinen Anspruch habe, diese Verbindung zu nutzen!)?

Du musst warten, bis die Verspätung mehr als 20 Minuten beträgt, bevor deine Zugbindung aufgehoben wird und du weiterfahren darfst ;-)

Ich persönlich gehe davon aus, dass die Zugbindung automatisch aufgehoben ist, wenn es die gebuchte Verbindung im veröffentlichten Fahrplan nicht mehr gibt, und dass ich am gleichen Tag eine beliebige andere Verbindung auf dieser Strecke nehmen darf (z.B. auch früher fahren). Das hat die Bahn ja auch verschiedentlich so bestätigt.

Ob ich auch eine andere Strecke nehmen darf, ist für mich weniger klar (und nach der ausufernden Diskussion hier zu urteilen nicht wirklich eindeutig geregelt).


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