Kein Zutritt in 1. Klasse DB Lounge trotz vertragl. Anspruch (Allgemeines Forum)

Susannchen, KI-HH-B, Freitag, 26.08.2016, 16:04 (vor 3507 Tagen) @ meilensammler

Bei bereits gekauften Sparpreisen halte ich eine nachträgliche Streichung vertraglich vereinbarter Leistungen (Zugangsberechtigung zu 1.-Klasse-Bereich in Lounge) für rechtlich unzulässig. Siehe auch https://twitter.com/su120i/status/769105212908924929 die Frage ist, wie ein entsprechender Schadenersatz zu beziffern ist https://twitter.com/lui_kast/status/769105285852045312 Wert eines Sandwiches und einem Glas Weißwein zu Bahnhofspreisen z.B.


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