Definitionsproblem extreme Witterungsbedingungen (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 16:56 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten

Besondere Fälle von höherer Gewalt sind Naturkatastrophen und schwere Krisen. Diese werden gesondert betrachtet und entschieden.

Keine höhere Gewalt, und somit keine Ausschlussgründe, sind:

  • Streik (sind damit nur DB-Streiks gemeint?)
  • Verhalten anderer EVU (was immer das auch heißen mag)
  • normale Herbststürme (was ist ein normaler Herbststurm?)
  • Überflutungen (sind damit nur Schienen gemeint?)

Thematisch passen verweise ich auf einen Beitrag von mir.


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