Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 19:04 (vor 658 Tagen) @ ffz

die DB setzt nur ab sofort konsequent die EU Fahrgastrechte Verordnung um, nach der bei Höherer Gewalt nur noch eingeschränkte Fahrgastrechte gelten.

Wie unten geschrieben: Niemand zwingt die DB dazu, das so umzusetzen. Es wäre ohne Probleme möglich, aus kundendienstlichen und marketingstrategischen Gründen im bisherigen Umfang weiter zu verfahren. Für das Zugpersonal wäre das auch angenehmer und man würde sich Diskussionen mit verärgerten Kunden, die gegen die Ablehnung vorgehen, ebenfalls ersparen. Mag sein, dass einem die Gesamtsumme der FGR Zahlungen zunächst groß erscheint, aber letztendlich sind es Peanuts, was man sich nun einspart.

Die Fluggesellschaft muss noch nicht mal bei Streik eine Entschädigung bezahlen, wenn nicht die Fluggesellscahft selbst bestreikt wird sondern das Bodenpersonal des Flughafens.

Es stimmt schon, dass die Fluggastrechte zum Teil schwächer sind. In einigen Fällen sind die Entschädigungen dort aber auch deutlich höher und durch die Pauschalierung manchmal sogar eine Vollerstattung (letztere gibt es bei RENFE übrigens auch, und ich würde eine Vollerstattung z.B. ab 3 oder 4 Stunden Verspätung ebenfalls befürworten).


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