Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 22.02.2024, 10:40 (vor 657 Tagen) @ ffz

es ist wohl unbestritten, dass die EU bei der neuen Verordnung Mist gebaut hat. Wenn man eine Angleichung erreichen wollte, dann wäre es sinniger gewesen bei anderen Verkehrsmitteln die gleichen Entschädigungsregeln einzuführen.
Jetzt ergeben sich halt potentiell jede Menge Streitfälle. Nehmen wir die richtige höhere Gewalt, wie Unwetter. Hier wird es für den Kunden sehr schwierig werden zu beweisen ob die Verspätung wirklich nicht hätte verhindert werden können mit zumutbaren Maßnahmen.
Noch viel schlimmer finde ich es, dass abseits der in meinen Augen "echten" höheren Gewalt bei Verschulden von Dritten nicht gezahlt wird. Also wenn z.B. der Baum einem Dritten gehört und die DB den Rückschnitt / Fällung nicht durchführen konnte, oder auch wenn sich ein Depp vor den Zug wirft. In solchen Fällen sollte die DB weiterhin zur Erstattung verpflichtet werden, denn im Gegensatz zum Kunden hat sie die Möglichkeit sich die Kosten vom Verursacher erstatten zu lassen. Der Kunde hingegen wird maximal in einem aufwendigen Verfahren mit Anzeige, Anwalt & Co herausfinden wem der Baum gehörte oder wer sich vor den Zug geworfen hat, und muss dabei dann auch noch den Schaden detaillierter nachweisen, eine Pauschale ist hier nicht möglich.Und klar, natürlich kann es sein das auch die DB die Forderungen nicht geltend machen kann... nur bisher hat sie es ja anscheinend noch nichtmals probiert.


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