Nachweis nötig? (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 22.02.2024, 10:48 (vor 657 Tagen) @ GoethesGarten

Also ICH würde mir einen Vorfall der NICHT unter höhere Gewalt fällt, von einem Zugbegleiter oder einer DB Information bestätigen lassen, bzw. würde ich stets anfragen was der Grund für die Verzögerung ist und danach entscheiden ob ein Antrag lohnt oder nicht.

Und wenn die eine Bescheinigung ablehnen? Mit vorgehaltener Waffe erzwingen? ;-) Anfragen kann man sicher, aber es dürfte auch sehr oft zu Ablehnungen kommen, mit Verweis das alles im System eingetragen wäre, man nicht befugt ist, etc.

Wenn der Zug z. B. stoppt und der Zub macht die Durchsage, dass es im Zug vor uns eine Messerstecherei gab und wird deshalb warten müssen (hatte ich letztes Jahr), dann brauche ich den Antrag nicht erst stellen.

Tja, das sehe ich nicht so. Außer du meinst mit "Zug vor uns" den an euch gekuppelten zweiten Zugteil. Ist ein anderer Zug auf der Strecke betroffen kann man bei euch ja Maßnahmen ergreifen, Umleitung fahren, Ersatzverkehr, etc. Ja, ein 5min Umstieg kann weiter platzen, aber jemand der nur den aktuellen Zug braucht könnte bei geschickter Organisation mit unter 60min Verspätung am Ziel sein.

Sagt der Zub aber, dass vor uns die Strecke unterspült/überspült ist oder ein kräftiger Herbststurm Bäume auf die Strecke geworfen hat, dann werde ich den Antrag definitiv stellen. Das sind jetzt nur grobe Beispiele. Jeder muss selbst entscheiden ob er sich den Aufwand macht und ob das mit dem, was er als Entschädigung zu erwarten hat, sinnvoll ist vom Zeitaufwand her. Bei einer SSPAK für 14,90 Euro von Hamburg bis München mache ich mir den Aufwand für 25% nicht!

Meine Meinung: stellt den Antrag immer! Pfeifft auf die Gründe. Das SC FGR macht oft genug Fehler, mal zum Ungunsten, mal auch zu Gunsten vom Kunden. Also selbst wenn sich vor euren Zug jemand davor geworfen hat kann es sein das ihr eine Erstattung erhaltet, genauso wie ggf. wegen fehlendem Personal eine Ablehnung kommt mit Begründung höherer Gewalt. Einreichen, bei Ablehnung reklamieren, bei weiterer Ablehnung ruhig auch Schlichtungsstelle einschalten. Nur so werden Gesetzgeber wie DB darüber nachdenken ob es nicht doch sinniger ist pauschal immer zu erstatten, unabhängig von den Gründen. Der Aufwand beim Kunden hält sich ja in Grenzen, der Aufwand bei der DB dagegen dürfte schon spürbar sein, da gerade die Reklamationsfälle alle manuelle Arbeit machen.


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