Anhaltspunkte für außergewöhnliche Witterungsbedingungen (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 18:40 (vor 657 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 18:40

Temperaturen unter -10 Grad sind in Deutschland zwar selten geworden, aber keineswegs ungewöhnlich, Regen mit mehr als 25 l/qm in der Stunde ist nun definitiv noch kein Starkregen, Windstärke 8 auch nicht so ungewöhnlich und Blitzschlag keineswegs unerwartbar - da definiert man sich die Welt, wie sie einem gefällt, bis die Gerichte das korrigieren, vorher natürlich zu Lasten der Fahrgäste, Pippi Langstrumpf eben.


Wer sagt doch gleich, dass das die Definitionen für höhere Gewalt im Sinne der FGR sein sollen?

Keiner. Es sind Anhaltspunkte, was außergewöhnliche Witterungsbedingungen sind, unter denen nach Anordnung eine Verspätung auf Witterung codiert werden kann.


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