Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 22.02.2024, 20:27 (vor 657 Tagen) @ ffz

Es ist von der Sache her nur eine Angleichung an die EU Rechte für Buspassagiere und Fluggastrechte.

Achso. Dann kann ich von der DB bei größeren Verspätung nun also auch eine 250-Euro-Ausgleichszahlung verlangen? ;-)

Die Fluggesellschaft muss noch nicht mal bei Streik eine Entschädigung bezahlen, wenn nicht die Fluggesellscahft selbst bestreikt wird sondern das Bodenpersonal des Flughafens.

Wobei es schon fragwürdig ist, Erfüllungsgehilfen der Airline wie z.B. die Flughafengesellschaft hier als Dritte zu sehen.

Wenn im Bahnverkehr die DB InfraGO bestreikt wird, muss der Beförderer ja dennoch entschädigen.


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