Das EBA kann das EVU zu nichts zwingen (Allgemeines Forum)

ffz, Mittwoch, 21.02.2024, 19:44 (vor 658 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Gute Idee sich Gründe bescheinigen zu lassen. Damit könnte man notfalls übers Eisenbahnbundesamt gute Chancen haben. Nur ob das Personal sowas in der Regel macht, daran habe ich meine Zweifel.

Hallo,

das EBA kann auch nur die Sachlage prüfen und von dem EVU die Verspätungsdaten anfordern. Aber das EBA ist keine Judikative Instanz kann also das EVU nicht zu einer Zahlung zwingen. Es kann nur prüfen ob der Fall nach den gültigen Gesetzen entschieden wurde oder nicht. Selbst wenn das EBA dabei einen Verstoß gegen die EU Fahrgastrechteverordnung feststellen sollte kann das EBA zwar ein Ordnungsgeld gegen das EVU verhängen oder androhne, aber der Fahrgast bekommt auch dann sein Geld nicht. Denn das EBA kann das EVU nicht rechtlich dazu zwingen dem Fahrgast die Erstattung zu bezahlen. Dazu müsste sich der Fahrgast an eine Schlichtungsstelle wenden oder das EVU vor einem Gericht verklagen.


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