Letzte-Fahrt-Regelung? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 21.02.2024, 20:05 (vor 658 Tagen) @ blackhawk60

damit ich das richtig verstehe: Wenn man aufgrund höhrer Gewalt dann irgendwo nachts mit dem letzten Zug stecken bleibt, dann hat man quasi verloren und muss Hotel, alternatives Verkehrsmittel, ... selbst zahlen, ja?

Steht doch im ersten Post:

Bei höherer Gewalt bleiben dennoch bestehen:

Erstattungen bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z. B. Bus oder Taxi)
Übernachtung


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