Nachweis bei Berufung auf höhere Gewalt durch EVU nötig ->Ja (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 22.02.2024, 17:10 (vor 657 Tagen) @ nscharrn

muss das auch im Zweifelsfall auch von der DB Nachgewiesen werden, sonst gibt es bald evtl. eine Häufung von höherer Gewalt

Aus dem Erwägungsgrund 37 der EU-VO 782/2021:

Eisenbahnunternehmen sollten nachweisen, dass sie weder derartige Ereignisse hätten vorhersehen oder vermeiden noch die Verspätung hätten verhindern können, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen, einschließlich der geeigneten vorbeugenden Instandhaltung ihrer Fahrzeuge, ergriffen worden wären.

Mit Ereignissen sind gemeint:

Weiter heißt es im Erwägungsgrund 37:

Die Umstände, unter denen Eisenbahnunternehmen nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, sollten objektiv gerechtfertigt sein. Wenn Eisenbahnunternehmen über eine Mitteilung oder Unterlage des Eisenbahninfrastrukturbetreibers, einer Behörde oder sonstigen von den Eisenbahnunternehmen unabhängigen Stelle verfügen, in der die Umstände angegeben sind, aufgrund deren das Eisenbahnunternehmen geltend macht, dass es von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit ist, sollten sie die Fahrgäste und gegebenenfalls die betreffenden Behörden über diese Mitteilungen oder Unterlagen in Kenntnis setzen.


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