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JanZ, HB, Donnerstag, 22.02.2024, 09:32 (vor 657 Tagen) @ Der Blaschke

Dann zeige mir doch mal den Automobilclub, der mir bei einer Verspätung durch Verkehrsstörungen einen Teil der Spritkosten zurückerstattet. Das wäre ja die Analogie. Leistungen wie Taxifahrten oder Hotelübernachtungen bekommt man bei der Bahn weiterhin auch bei höherer Gewalt. Das wurde hier zwar schon mehrfach geschrieben, es scheint aber nicht in die Köpfe hineinzubekommen zu sein.


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