Ist konsequente Umsetzung der EU Fahrgastrechte Verordnung (Allgemeines Forum)

ffz, Mittwoch, 21.02.2024, 18:55 (vor 658 Tagen) @ 611 040

Auf der einen Seite verstehe ich die DB, denn sie wollen nicht zahlen wofür sie nichts können.
Andererseits hat der Fahrgast einen Vertrag mit der DB geschlossen und sich ggf. extra einen teureren Zug gebucht um zu einer bestimmten Uhrzeit vor Ort zu sein. Wenn das aus o.g. Gründen nicht klappt hat er einfach Pech gehabt?! Darf auch nicht sein!
Vor allem da ja nun nicht nur seltene Extremfälle darunter fallen, sondern alltägliches wie Notarzteinsätze oder Polizeieinsätze.
Auf gut Deutsch: Wenn irgendwelche Idioten mal wieder keinen Ausweis zeigen wollen und auch nicht aussteigen, woraufhin das ZuB die Polizei holt (was ich grundsätzlich sehr gut finde, nicht jedes Mal wieder alles durchgehen zu lassen) haben alle anderen Fahrgäste nicht nur eh schon das Problem der Verspätung und ggf. Anschlussverlust, sondern können dann noch nicht mal mehr FGR geltend machen.

Allgemein finde ich es schlimm, dass die FGR immer weiter eingeschränkt werden. Gerade wo in anderen Bereichen immer mehr vorgeschrieben und reguliert wird.

Hallo,

die DB setzt nur ab sofort konsequent die EU Fahrgastrechte Verordnung um, nach der bei Höherer Gewalt nur noch eingeschränkte Fahrgastrechte gelten. Es ist von der Sache her nur eine Angleichung an die EU Rechte für Buspassagiere und Fluggastrechte. Die Fluggesellschaft muss noch nicht mal bei Streik eine Entschädigung bezahlen, wenn nicht die Fluggesellscahft selbst bestreikt wird sondern das Bodenpersonal des Flughafens.

So ein Flug ist in der Regel deutlich viel teurer wie eine Zugfahrkarte und das spontane fliegen ein paar Stunden später ist meistens auch nicht möglich.

Man hat ja trotzdem noch eingeschränkte Fahrgastrechte auch bei höherer Gewalt, es gibt nur keine Teilerstattung vom Fahrpreis. Ein Taxi/Hotel wird immer noch bezahlt wenn die Fortsetzung der Reise nicht möglich/zumutbar ist und ein Abbruch der Reise , bzw der Nichtantritt und der daraus resultierende Rücktritt von der Reise bleibt weiter möglich.

Gruß


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