Fahrgastrechte bei Zwischenhalt (Sammelthreads)

VT642, Dienstag, 18.08.2026, 17:36 (vor 7 Tagen) @ Gausz
bearbeitet von VT642, Dienstag, 18.08.2026, 17:37

Bei der Beantragung der Entschädigung auf bahn.de werden lediglich Angaben (Zeit und Ort) zu Start und Ziel der "ursprünglich geplanten Verbindung" abgefragt. Aufgrund meines längeren Zwischenaufenthaltes kann jedoch mit diesen Angaben allein die Verspätung nicht nachvollzogen werden.

Du gibst im Online-Formular die Verbindung an, die du tatsächlich nutzen wolltest, wobei die geplante Ankunftszeit dann jene nach dem von dir beschriebenen 22-Stunden-Aufenthalt ist. Als Ankunftszeit am Ziel trägst du dann die ein, zu der es durch die Verspätung gekommen ist. Damit sollte dem System ersichtlich werden, dass grundsätzlich ein Anspruch besteht, zu 90% geht das durch die automatische Bearbeitung ohne Probleme durch und du erhältst die gewünschte Entschädigung.

Wenn es nicht funktioniert, rufst Du unter Nennung der auf dem Antwortschreiben genannten Fall-ID kurz an und schilderst den Fall, allerdings wird das wie bereits geschrieben meiner Erfahrung nach eher nicht nötig sein, da die Differenz aus von dir geplanter (das muss nicht die auf dem Ticket ausgewiesene!) und tatsächlicher Ankunftszeit eindeutig die Verspätung am Ziel belegt.

In keinem Fall solltest Du als Startbahnhof den Zwischenhalt eingeben, damit handelst du dir zu 100% Rückfragen ein. Auch auf Freitext würde ich verzichten, das dauert ewig, bis es bearbeitet wird. Gib der automatisierten Bearbeitung eine Chance.

Man muss es nicht komplizierter machen, als es ist :)


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