Fahrgastrechte bei Zwischenhalt (Sammelthreads)

Gausz, Dienstag, 18.08.2026, 17:30 (vor 7 Tagen) @ Administrator

Hi, ich hatte bei einer internationalen Reise zum Flexpreis einen Zwischenaufenthalt von 22 Stunden und hatte im Reiseabschnitt nach dem Zwischenhalt >60 Minuten Verspätung.

Meines Wissens sind internationale Fahrscheine zwei Tage lang gültig, auch wenn das neuerdings bei DB-Fahrscheinen nicht mehr draufsteht. (Es heißt nur "Fahrtantritt am ...") Die Verbindung mit dem 22-stündigen Zwischenhalt steht aber weiter unten genau so auf dem Fahrschein. (Wenn ich einen internationalen Fahrschein z. B. bei den Niederländern oder Belgiern kaufe, steht die zweitägige Gültigkeitsdauer immer explizit auf dem Fahrschein.)

Bei der Beantragung der Entschädigung auf bahn.de werden lediglich Angaben (Zeit und Ort) zu Start und Ziel der "ursprünglich geplanten Verbindung" abgefragt. Aufgrund meines längeren Zwischenaufenthaltes kann jedoch mit diesen Angaben allein die Verspätung nicht nachvollzogen werden.

Ich habe zu Hause noch ein altes Papierformular herumliegen, auf dem noch der "erste verspätete Zug" erhoben wird. Diese Angabe fehlt bei der Online-Antragstellung.

Jetzt frage ich mich: Wie stelle ich schlauerweise den Antrag?
- im Onlineformular den Zwischenhalt als Startbahnhof angeben
- mit dem Papierformular und der Angabe des "ersten verspäteten Zuges"
- als formlosen Brief mit Freitext

Hat da jemand von Euch Erfahrungen?


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