Zugbindung aufgehoben = von woanders losfahren? (Allgemeines Forum)

Schultheiss Berlin, Dienstag, 14.07.2026, 19:22 (vor 8 Tagen) @ Proeter

Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.


Wie ist das, wenn ich nun von einem anderen Ort losfahre, der nicht auf der ursprünglichen Strecke liegt?


Ich glaube, die Frage kannst du dir selbst beantworten.

Wenn dein Zustieg auf einer verkehrsüblichen Route zwischen Start und Ziel liegt, dann sollte das kein Problem sein. Ob du zu- oder umgestiegen bist, ist eh nicht nachprüfbar.
Verkehrsüblich bzw. zulässig sind dabei Strecken, die entweder identisch, billiger oder schneller als die ursprünglich gebuchte sind und ohne Via-Vorgabe von der Reiseauskunft ausgegeben werden.

Beispiel:

ZULÄSSIG: Gebucht Köln-Frankfurt über KRM, Zustieg in Bonn: Keiner wird das sagen. Du hast halt die Reise in Bonn unterbrochen oder bist mit dem NV dort hingefahren.

UNZULÄSSIG: Gebucht Köln - Berlin über Hannover, Zustieg in Hamburg. Ist zwar bepreisbar, aber nicht verkehrsüblich (wird nicht ohne Zwang ausgegeben) und meist sogar teurer als über Hannover.

Das stimmt nicht.
Die *via*-Angabe bezieht sich auf die eigentliche Fahrt, also dass man auch eben dafür auch anders hingefahren werden kann.
Berlin-Südkreuz - München: Via BHBF*L(KOET)*EF*CO*N (SAD*R/A) obwohl Berlin-HAL-EF-N-M gebucht wurde.
Wenn die Zugbindung aufgehoben ist, kann man auch von Köln nach Hamburg und dann weiter nach Berlin fahren. Oder von Köln über den Bodensee nach Berlin. Das was gebucht wurde (also über Hannover), ist uninteressant durch die Aufhebung der Zugbindung. Was nur bei gebucht Köln-Berlin über Hannover nicht geht, ist vorher von Köln nach Düsseldorf zu fahren und dann wieder zurück nach Köln und dann weiter.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum