Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!? (Allgemeines Forum)

VT642, Montag, 22.06.2026, 17:19 (vor 4 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von VT642, Montag, 22.06.2026, 17:19

Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?

Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren. Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?

Ich weiß nicht, ob du mit "länger unterwegs" diesen Fall meinst: Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt - so meine Erfahrung, die sich nun schon mehrmals bestätigt hat. Wichtig ist, dass du auf dem FGR-Formular nicht die ursprünglich gebuchte, sondern die neu ausgewählte Verbindung angibst, damit diese als Berechnungsgrundlage genutzt wird.


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