Zugbindung aufgehoben = von woanders losfahren? (Allgemeines Forum)

Proeter, Samstag, 11.07.2026, 12:31 (vor 10 Tagen) @ Beere
bearbeitet von Proeter, Samstag, 11.07.2026, 12:33

Sie haben freie Wahl der Reiseroute. Die Reise zum auf der Fahrkarte angegebenen Zielort kann also auch über eine andere Strecke führen.


Wie ist das, wenn ich nun von einem anderen Ort losfahre, der nicht auf der ursprünglichen Strecke liegt?

Ich glaube, die Frage kannst du dir selbst beantworten.

Wenn dein Zustieg auf einer verkehrsüblichen Route zwischen Start und Ziel liegt, dann sollte das kein Problem sein. Ob du zu- oder umgestiegen bist, ist eh nicht nachprüfbar.
Verkehrsüblich bzw. zulässig sind dabei Strecken, die entweder identisch, billiger oder schneller als die ursprünglich gebuchte sind und ohne Via-Vorgabe von der Reiseauskunft ausgegeben werden.

Beispiel:

ZULÄSSIG: Gebucht Köln-Frankfurt über KRM, Zustieg in Bonn: Keiner wird das sagen. Du hast halt die Reise in Bonn unterbrochen oder bist mit dem NV dort hingefahren.

UNZULÄSSIG: Gebucht Köln - Berlin über Hannover, Zustieg in Hamburg. Ist zwar bepreisbar, aber nicht verkehrsüblich (wird nicht ohne Zwang ausgegeben) und meist sogar teurer als über Hannover.


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