Der „Fahrtausschluss“ wird idR auch durchgesetzt (Fahrkarten und Angebote)

PPV, Winterthur, Samstag, 04.07.2026, 11:17 (vor 5 Tagen) @ ffz

Ganz einfach: Der Schaffner vulgo Zugbegleiter teilt dir mit, dass er dich am nächsten Halt von der Weiterfahrt ausschließt. Dann gibt es die Wahl dass du freiwillig aussteigst oder dich die Landes- bzw Bundespolizei auch gegen deinen Willen aus dem Zug begleitet/befördert.

In dem Beitrag ging es darum, dass der Zub die Hinzuziehung der Polizei verweigert hat. Wie würde der Ausschluss also von Statten gehen wenn die Hinzuziehung der Polizei verweigert wird?


Das ist in Deutschland durch das „Hausrecht“, was jeder Zugbegleiter von seinem EVU zur Durchsetzung verliehen bekommt, und die nationalen Beförderungsbedingungen Personenverkehr gedeckt.

Es gibt auch eine Beförderungspflicht, sofern das Ticket gültig ist. Solange jemand mit einem gültigen Ticket im Zug sitzt und nicht gegen die Hausordnung verstösst, kann er nicht verwiesen werden.
Meines Erachtens ging es darum, dass die Gültigkeit des Tickets nicht überprüft werden konnte. Nicht dass es ein ungültiges Ticket war. Das ist kein Problem des Fahrgastes!


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