Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!? (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Montag, 22.06.2026, 14:36 (vor 7 Tagen)

Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?

Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren. Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?


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