E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare (Allgemeines Forum)

delphi_02, Dienstag, 30.06.2026, 18:16 (vor 10 Stunden, 6 Minuten) @ zettelbox
bearbeitet von delphi_02, Dienstag, 30.06.2026, 18:18

Du bist nicht verpflichtet ein Formular zu nutzen. Du kannst deinen Anspruch auch auf anderen Wegen geltend machen, u. a., indem du eine formlose E-Mail mit den benötigten Daten an die genannte E-Mail-Adresse schickst.
Der Name ist zwar ungeschickt gewählt, die E-Mail-Adresse ist aber eine offizielle Kontaktadresse im Rahmen der EU-Fahrgastrechte.
Und zumindest bei mir ist bisher auch alles bearbeitet worden, was ich da hingeschickt habe.


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