"offiziell" oder nicht... (Fahrkarten und Angebote)

JoeO, Braunschweig, Freitag, 03.07.2026, 07:42 (vor 13 Stunden, 53 Minuten) @ Co_Tabara-98

Da nirgends groß und deutlich vermerkt ist, dass dieser Hinweis ohne Gewähr gegeben wird, muss sich jeder Kunde darauf verlassen können, dass eine solche "elektronische Bescheinigung" auch gültig ist, ebenso wie ein entsprechender Hinweis in einer E-Mail.


Wenn der Kunde von der Bahn die Nachricht bekommt dass die Zugbindung aufgehoben ist, dann ist die Zugbindung aufgehoben! Der Hinweis beim Ticket oder die E-Mail sind einer Bescheinigung aus dem Reisezentrum gleichgestellt. Das ergibt sich auch aus Punkt A 9.1.4 der Beförderungsbedingungen Personenverkehr, die folgende Informationskanäle aufführt:

Das die Anzeige der aufgehobenen Zugbindung kein "offizielles" Feature ist sollte das Feature erklären. Ein Fehlen des Hinweises beim Ticket hat keinerlei Bedeutung.
Der Hinweis als solches ist natürlich offiziell wenn er beim Ticket erscheint.


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