E-Mail-Adresse explizit für EU-Formulare (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 30.06.2026, 18:47 (vor 1 Stunden, 56 Minuten) @ delphi_02

Der Name ist zwar ungeschickt gewählt, die E-Mail-Adresse ist aber eine offizielle Kontaktadresse im Rahmen der EU-Fahrgastrechte.

Es ist eine Kundenkontaktmailadresse der DB Fernverkehr AG und an Kundenkontaktmailadressen des Beförderers können Fahrgastrechtsansprüche (auch formlos, vgl. LG Darmstadt 1.4.22 Az. 8 O 240/21) geltend gemacht werden.
Daher muss ein die DB Fernverkehr AG betreffender Antrag dorthin auch ohne Verwendung des EU-Antragsformulars reguliert werden.

Ich nehme an, dass Rückfragen des SC FGR (die ja zum Teil abenteuerlich sind) aber nicht an diese Adresse beantwortet werden können, sondern weiterhin entweder per Post oder per Telefon?

Sinnlose Rückfragen müsstest Du m.E. gar nicht beantworten, sondern könntest den Antrag im nächsten Schritt auch direkt an Schlichtung, Durchsetzung oder Tarifaufsicht übermitteln.


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