Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!? (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Montag, 22.06.2026, 14:59 (vor 8 Tagen) @ Hustensaft

Vielleicht habe ich ja ein Detail übersehen ...?!?

EIgentlich nicht-


Die Fahrgastrechte gewähren das Recht, bei aufgehobener Zugbindung am selben Tag oder eben bis zu einem Jahr später zu fahren.

Richtig. Der Fahrgast soll sein Ziel erreichen.

Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt.

Nein. Die ursprünglich vorgehene Verbindung ist nicht mehr fahrbar. Also muss man auf alternativen Verbindungen fahren.

Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?

Er hat sein Zielort erreicht.


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