Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!? (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Montag, 22.06.2026, 16:54 (vor 4 Tagen) @ wachtberghöhle

Aber: Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt.


Nein. Die ursprünglich vorgehene Verbindung ist nicht mehr fahrbar. Also muss man auf alternativen Verbindungen fahren.

Und was, wenn es keine frühere Verbindung an dem Tag gibt? Muss der Fahrgast sehr wohl zu spät kommen, weil am Vortag darf er ja nicht fahren ...

Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte, geht es womöglich um den ersten (erreichbaren) Zug des Tages, hat er ganz verloren, am Vortrag darf man nicht fahren - oder?


Er hat sein Zielort erreicht.

Ja prima, am besten verlangen wir dafür noch einen Aufschlag, immerhin ist man angekommen ... Manchmal wäre es echt hilfreich, mal die rosarot verspiegelte Bahnbrille abzusetzen und aus Sicht des Fahrgastes vulgo Kunden zu denken - für den ist eben nicht nur maßgebend am Zielort anzukommen, sondern auch wann das der Fall ist.


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