Das paßt nicht zusammen! (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 22.06.2026, 22:05 (vor 8 Tagen) @ JeDi

Fährst du wegen einer Fahrplanänderung mit einer früheren Verbindung (also z.B. gebucht war 10-14 Uhr, du fährst aber 6-10 Uhr), hast dann aber mindestens 60min Verspätung am Ziel und kommst also erst um 11 Uhr an, werden dir die 25% ausgezahlt (...)

Jo. Der Regelfall wird aber sein, gebucht ist 10 bis 14 Uhr, es wird gebaut, also kann man 10 bis 15 oder 09 bis 14 Uhr fahren. Wenn man dann 09 bis 14 Uhr fährt kriegt man nix, obwohl man eine Stunde Mehrfahrzeit hat.

Nicht "Jo" - beide Aussagen widersprechen sich diametral!

Wenn bei früherer Abfahrt und früherer Ankunft bei während der Fahrt erlittener zusätzlicher Reisezeit entschädigt wird, warum soll das dann bei früherer Fahrt und gleichbleibender Ankunft bei während der Fahrt erlittener Reisezeitverlängerung anders sein? Das ergibt null Sinn.

Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum