Zugbindung/Fahrgastrechte und frühere Fahrt?!? (Allgemeines Forum)

Reservierungszettel, KDU, Montag, 22.06.2026, 23:21 (vor 4 Tagen) @ Alter Köpenicker

Unter dem Strich geht das Modell durchgängig davon aus, dass der Fahrgast zu spät kommt. Fährt er früher, hat er keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen, selbst wenn er länger unterwegs sein sollte,


Das habe ich auch noch nie so richtig verstanden. Theoretisch müsste doch dann die neu gewählte, frühere Reisekette als Maßstab angesetzt werden. Für den einen oder anderen ist es ja auch alles andere als angenehm, früher losfahren zu müssen. Für sein Entgegenkommen wird man hier unter Umständen auch noch bestraft.

Wird sie auch, Beispiel:

Gebucht 10:00 ab 12:30 an irgendwas führte zur Aufhebung der Zugbindung.

Neue Fahrt um 06:00 ab 09:10 an es kommt zu Verzögerungen du bist erst um 10:30 angekommen - 80 Minuten zu spät. Fahrgastrechte können geltend gemacht werden.


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