Eindeutige Regelungen, kein Mut entscheidend. (Sammelthreads)

JanZ, HB, Dienstag, 28.07.2026, 15:01 (vor 23 Stunden, 43 Minuten) @ Der Blaschke
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 28.07.2026, 15:04

Was sollte denn dagegen sprechen, eine Fahrt zu unterbrechen? Das ist ja wohl nichts, was mir als Fahrgast ausdrücklich erlaubt werden müsste, sondern es müsste mir umgekehrt verboten werden. Dafür gäbe es im Tarif aber nur die Zugbindung (die ja in diesem Fall aufgehoben ist) und die Gültigkeitsdauer des Tickets (die in diesem Fall ein Jahr beträgt, auch wenn das nicht so ausdrücklich in den BB steht, aber immerhin auf der DB-Website. Und ja, ich weiß, dass das bei Nicht-DB-EVU zu Problemen führen kann).
Also: Ja, selbstverständlich kann man die Fahrt unterbrechen, auch wenn man diese Aussage natürlich nicht so gut in einen hämischen Kommentar packen kann.


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