Verbesserung München-Zermatt (Teil 2) (Reiseberichte)

ThomasK, Sonntag, 24.02.2019, 00:12 (vor 2615 Tagen) @ Twindexx

Teil 2:

Du weiter (8):

Geprüft werden muss nun, ob der IC 5 diese Doppelspur wirklich braucht. Ab Dezember 2020 wird dann nämlich der IC 5 mit RABDe 500 im Zürcher 00-Knoten der neue St.Galler Sprinter und nicht mehr der IC 1 im 30-Knoten. Die Sprintertrasse des IC 1 fährt ab dann der EC und die HVZ-Sprinter. Die Sprinter fahren ab dann komplett nach Reihe N.


Ich dazu (8):
Aber für den Verspätungsfall kann diese Doppelspur aber nützlich sein, damit sich das ganze System schneller erholt.


Du weiter (9):

Der IC 5 soll dabei dann durchgehend im Takt ab St. Gallen weiter bis Rorschach verlängert werden. Dies wird nun je nachdem entweder Dezember 2020 oder Dezember 2021 erfolgen. Rorschach bekommt dann stündliche hochwertige IC-Verbindungen mit nur drei Zwischenhalten in 1h 18min bis Zürich HB und umsteigefrei weiter Richtung Biel und Genève.

Wenn das Parlament da nichts mehr dran rüttelt, dann wird mit STEP 2035 diese Doppelspurlücke innerhalb Rorschachs geschlossen.


Ich dazu (9):
Irgendwo habe ich gelesen, dass STEP 2035 sogar noch um 1,2 Milliarden CHF auf ca. 12,8 Milliarden CHF aufgestockt werden soll. Jetzt sollen noch der Tiefbahnhof Luzern und die S-Bahn Basel mit der Citystrecke über Basel Mitte zwischen Basel SBB und Basel Bad gebaut werden.


Du weiter (10):

So einfach ist das nicht. Auch auf dem Seehas und der S-Bahn ins Wiesental gelten keine Schweizer Billette. Das hat mit dem Betreiber nunmal nichts zu tun. GA und Halbtax sind ja auch keine SBB-Produkte, folgerichtig hat die öV-Branche als Ganzes auch durchgesetzt, dass auf den Karten kein SBB-Logo mehr drauf ist.

Der Bundesrat diktiert den SBB die strategischen Ziele. Eine dieser Strategien ist, im internationalen Fernverkehr Kooperationen einzugehen. Folglich endet die Zuständigkeit der SBB an der jeweils vereinbarten Grenze. Über grenzüberschreitende Einsätze von Rollmaterial und Personal kann natürlich immer diskutiert werden. Nachdem die SBB beim Helpdesk mit den DB-Lokführern im EC Frankfurt-Milano nur Ärger haben, will man nach München nun ausschliesslich mit SBB-Lokführern fahren.

Ich dazu (10):

OK, damit keine Missverständnisse entstehen, halten wir noch einmal fest:

Bundesrat (Schweiz) = Bundesregierung (Deutschland)
Bundesrat (Deutschland) = Ständerat (Schweiz)

Der Schweizerische Bundesrat kann aber den SBB den Verhandlungsauftrag geben, sich um den Zuschlag für einen eigenwirtschaftlichen Fernverkehr zwischen St. Margrethen, Bregenz und München Hbf zu bemühen.

Da die Schweiz die bilateralen Verträge mit der EU unterschrieben hat, können die SBB bei ÖBB Infra und bei DB Netz mit der Bezahlung der Trassenentgelte eigenen Züge fahren lassen.

Genau dies machen die ÖBB zwischen Salzburg und Kufstein. Mit eigenem Personal, welches die deutschen Eisenbahnvorschriften und Regelungen kennt, fahren die ÖBB ihre Züge. Es gilt in diesen Fernzügen zwischen Salzburg und Kufstein auf deutschem Gebiet der ÖBB-Tarif. Die ÖBB führen hier den Auftrag der österreichischen Regierung aus.

Genauso könnte der schweizerische Bundesrat die SBB ersuchen, die EC zwischen St. Margrethen, Bregenz und München Hbf zu 100 % in das SBB-Netz tariflich zu integrieren und die SBB fragen, wie viel das kostet.

Sofern die Schweiz die Trassenentgelte bezahlen, können sie dies auch nach EU-Recht durchsetzen.

Theoretisch könnten die Schweizer auch per Volksabstimmung beschließen, dass über den freien Netzzugang die Schweiz Züge bis nach München Hbf fährt und dort das GA und Halbtax gelten.

Das ist nur eine politische Entscheidung, ob die Schweiz dem Vorbild Salzburg - Kufstein folgt.


Du weiter (11):

Das versteh ich nun nicht. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.


Ich dazu (11):

Es geht um die großen Fußgängerströme zwischen U-Bahn und Eisenbahn in Pasing. 80 % der U-Bahn-Benutzer werden zwischen der Eisenbahn und U-Bahn umsteigen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Fußgängerverkehr zwischen in Pasing zwischen dem Bahnsteig Gleis 3/4 und der U-Bahn entflochten wird und dies wird am Besten dadurch erreicht, wenn die Züge Richtung Buchloe in Pasing von Gleis 3/4 abgezogen werden. Halten die Buchloer Züge an den Gleisen 9, 10, 11 und 13, so entzerrt sich auf dem Weg zur U-Bahn der Fahrgaststrom, wenn mehrere hundert Personen einen Fernzug verlassen und alle zur U-Bahn wollen.

Der Umstieg zur U-Bahn in Pasing wird mehr als 6 Mal so groß sein, wie in Feldmoching.

Du weiter (12):

So wie ich das sehe, ist dieser GVFG etwas ähnliches wie in der Schweiz die Agglomerationsprogramme. Dabei kann der Bund Projekte auf Gemeindeebene, die positive Auswirkungen für die Bevölkerung und die Orte haben, je nach Qualität des Projekts mit bis zu 40% mitfinanzieren. Aber wenn eine Gemeinde etwas auch selber finanzieren will, dann ist das ihr gutes Recht und hat absolut nichts mit der finanziellen Ausstattung der Agglomerationsprogramme zu tun. In der Praxis wird das aber keine Gemeinde machen, weil es immer toll ist, erstmal die anderen zahlen zu lassen.


Ich dazu (12):

GVFG = Gemeinde Verkehrsfinanzierungsgesetz.

Hier das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gvfg/

München will die U-Bahn nach Pasing alleine bezahlen. :)

Der Erläuterungsbericht zum PFA 79 mit dem U-Bahnhof München-Pasing (57 Seiten) steht auf www.muenchen.de/rathaus im Internet. Der U-Bahnhof Pasing liegt 24 m unter den DB-Gleisen, d.h. die Tiefenlage des U-Bahnhofs Pasing entspricht derjenigen des U-Bahnhofs Hauptbahnhof (U1/U2).


Grüße aus München,
Thomas


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