Umwegfahrkarte 2012: Stellungnahme vom EBA - Teil 5 (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 21.07.2014, 21:27 (vor 4301 Tagen) @ Florian
bearbeitet von musicus, Montag, 21.07.2014, 21:28

Ich weiß wieder einmal nicht, wo genau mein Beitrag am Besten hinpasst - also hier.

Fazit

Gibt die DB Fahrscheine aus, kann der Fahrgast davon ausgehen, dass diese auch gültig sind.

Ich finde das ist mehr als nichts. Das ist eine Erkenntnis, die auch sog. "kreative" Fahrkarten in eine neue Situation mit tendenziell höherer Rechtssicherheit rückt.

Bezüglich der eigentlichen Fahrkarte lassen wir uns nochmal die Kombination(!) aus folgenden Punkten, von denen jeder einzelne schon eine gewisse Verwunderung auf mich ausübt, auf der Zunge zergehen:
1.) Ein internationaler Fahrschein ist für Verbindungen möglich, bei der alle Bahnhöfe und alle Strecken, für die selbiger Fahrschein gilt, ausschließlich auf deutschem Bundesgebiet liegen.
2.) Wir haben es mit Stichstrecken von erklecklicher Länge zu tun. Hier werden nicht drei oder vier FV-tariflich gleichgestellte S-Bahn-Halte in München doppelt befahren oder die Hohenzollenbrücke zweimal gequert. Allein die Stichstrecke hat Ausmaße, für die andere Menschen ein eigenes Ticket buchen - falls sie überhaupt jährlich derartige Wege mit der Bahn zurücklegen. Schon die Rhein-Ruhr-Mehrfach-Stichfahrerei macht rund 42% der Wegstrecke der Fahrkarte, immerhin von Orlamünde nach Igel, aus.
3.) Wir haben es mit Stichstrecken zu tun, die zu einem bedeutenden Teil mit FV befahren werden. Natürlich mag es bei NV-Vor- oder Nachlauf die Notwendigkeit zu Stichstrecken im Zubringerverkehr geben. Mir ist immer noch unklar, warum eine Fahrkarte mit FV-Stichstrecke von mehr als 100km (einfach) bepreisbar sein muss.
4.) Wir haben es mit Stichstrecken zu tun, deren Ausgangs- und Endpunkt identisch sind und(!) in beiden(!) Richtungen einen Aufenthalt an eben jenem Punkt (Köln Hbf) vorsehen
5.) Wir haben es mit mehreren, teils nicht offensichtlichen Stichstrecken zu tun, die schon qua Reiseverbindung dazu führen, dass zwei(!) Bahnhöfe (Köln Hbf, Bonn) mit FV-Zügen(!) dreifach(!) durchfahren werden. In der Theorie ließen sich bestimmt auch noch Sachen erstellen, bei denen man solche Koinzidenzen per FV-tariflicher Gleichstellung noch höhere Werte am gleichen Ort erreichen ließen - würde mich jedenfalls nicht wundern.
6.) Besagtes Ticket, an dem sich die Debatte entzündet, wurde im personenbedienten(!) Verkauf ausgehändigt. Da hilft es in meinen Augen wenig, das System für die Lücken verantwortlich zu machen. Und wenn bahneigenes Personal sowas bereitwillig verkauft, ist es in meinen Augen viel zu schlecht geschult und damit unschuldig [oder - für die Verschwörungstheorethiker - schlichtweg ein Komplize].

Bei so vielen Lücken im System dürfte es praktisch unmöglich sein, einem kreativen Kopf (und ich möchte mich hier von den Angriffen gegen Florian dezidiert ausnehmen) den Vorsatz(!) zum Betrug nachzuweisen(!). Metaphern von kleinen Löchern im dichten Geflecht einer Maschendrahtzauneinfriedung sind nicht minder "kreativ". Erzählt mal Eurer Versicherung was von einem Einbrecher, wenn der Schlüssel unter der Fußmatte liegt... Ich sehe da (vielleicht sogar grobe) Fahrlässigkeiten im Buchungssystem der Bahn. Und ich bin froh, dass die DB von ihr verkaufte Fahrkarten auch anerkennen muss. Aber es wäre auch ebensogut möglich, dass etwas Unausgegorenes - hier das Buchungssystem; man vergleiche die gerade akute Gastro-Logistik - auf die Kundschaft losgelassen wird, die dann entsprechende Unannehmlichkeiten dulden muss. Dass diese Unternehmenskultur auf dem Rücken von Mitarbeitern (ZUBs) ausgetragen und im Zweifel gegen den Fahrgast verwendet wird, ist dann natürlich schon herb...


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