OT: Ersatzbeförderungsausweis ungleich "Beförderungsausweis" (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Montag, 21.07.2014, 16:15 (vor 4225 Tagen) @ michael_seelze

In diesem Artikel sind ja nur die Angaben, die ein internationaler "Beförderungsausweis" enthalten muss, vorgeschrieben. Das Wort "Ersatzbeförderungsausweis" kommt dort dagegen nicht vor.

Es darf dem Fahrgast kein Nachteil dadurch entstehen, wenn ihn ein Ersatzbeförderungsausweis ausgestellt wird. Daher würde ich sagen, dass der Ersatzbeförderungsausweis auch ein Beförderungsausweis gemäß Art. 7 CIV darstellt.

Dafür könnten die sich ja dann an den Beförderer wenden, der den Beförderungsausweis des Fahrgastes eingezogen hat.

Wie soll das denn in der Praxis funktionieren? Angenommen ich will ohne Beförderungsausweis um 2 Uhr nachts in Zilina (Slowakei) in den Zug einsteigen. Erst einmal dürfte es Kommunikationsprobleme geben, den Sachverhalt dem slowakischen Schaffner überhaupt deutlich zu machen. Wie soll der Schaffner das dann klären? Ich bin mir da sehr sicher, dass ich nicht mitgenommen werden würde, sofern ich keinen zusätzlichen Fahrschein aus eigener Tasche bezahlen würde.

Was würde ich machen, wenn mir das nicht-DB-EVU zunächst eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen würde und nachdem ich nicht zahle einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken würde? Wie soll ich dann nachweisen, dass ich einen Fahrschein besitze?


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