Umwegfahrkarte 2012: Stellungnahme vom EBA - Teil 5 (Fahrkarten und Angebote)

westtoeast, Montag, 21.07.2014, 08:17 (vor 4225 Tagen) @ Florian

Mir war für zukünftige Fahrten insbesondere wichtig zu klären, dass der Fahrschein nicht ersatzlos eingezogen wird. Aber leider hat die DB nachgezogen und hat in die aktuellen Beförderungsbedigungen aufgenommen, dass in solchen Fällen eine "Fahrgeldnachforderung" mit entsprechender Codierung ausgestellt wird. Bei dieser Fahrgeldnachforderung handelt es sich aber in keinem Fall um einen Ersatzbeförderungsausweis gemäß Art. 7 CIV, so dass ich wahrscheinlich auch dagegen vorgehen werde.

Der letzte Halbsatz bestätigt meiner Meinung nach das, was ich an anderer Stelle bereits vermutet hatte: Dir scheint es bei Deiner "kreativen" Fahrkarte in erster Linie um die Provokation einer solchen Situation, wie sie dann mit dem ZUB auch entstanden ist, gegangen zu sein, um dann Deine Rechtsauffassung in Auseinandersetzung mit der DB und ggf. dem EBA "testen" zu können.

Im Übrigen: Wenn ich das Schreiben des EBA richtig lese, äußert es sich zu zwei Punkten:

1. Die DB hatte Dir die Fahrkarte zurückzugeben.
2. Die DB hat Dir nicht fristgerecht geantwortet.

So wie ich das verstehe, hat sich das EBA überhaupt nicht mit der Gültigkeit Deiner Fahrkarte auseinandergesetzt, da zu dem Zeitpunkt die DB sie wohl bereits als gültig angesehen hat, so dass das EBA sich hiermit gar nicht mehr befassen musste. Das Telefonat, dem wohl wenig Bedeutung zukommen dürfte, lasse ich einmal aussen vor. Kurzum: Das ganze Brimborium, dass Du angelegt hast, um die Gültigkeit Deiner – oder gar abstrakt aller – kreativen Fahrkarten klären zu lassen, ist so ziemlich verpufft. Oder: Viel Lärm um nichts.

Aber Dein letzter Halbsatz zeigt ja: Es gibt noch viele Unklarheiten in Sachen Fahrgastrechte zu klären. In diesem Sinne: Viel Erfolg!


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