* Trollarlarm II * Gesunder Menschenverstand (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 21.07.2014, 13:14 (vor 4225 Tagen) @ Klaus

Das Betreten eines Grundstück gegen den erkennbaren oder vermuteten Willen des Berechtigten ist Hausfriedensbruch, egal ob da ein Zaun ist, mit oder ohne Lücke.

Ach - und die Ausstellung einer Fahrkarte gegen den erkennbaren oder vermuteten Willen der DB, und das anschließende Berufen auf die Gültigkeit ebenselbiger aufgrund ihrer Existenz ist demnach okay?

Von dieser Argumentation überfordert aus der Diskussion ausklinkende Grüße
der Colaholiker


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