Beispiel ist nicht richtig (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Montag, 21.07.2014, 19:05 (vor 4224 Tagen) @ bers

Ein Beispiel aus dem täglichen Leben:
Also so als wenn Du in einem Supermarkt ein Fünfer-Pack eines Schokoriegels kaufst, dort sieben Stück reinpackst.

Das Beispiel trifft nicht den Sachverhalt, der beschrieben wurde. Vielmehr so:
Standardmäßig seien 5 Riegel in einer Packung enthalten, auf der Packung steht "Mehrfachpackung". Daneben steht aber auch eine mit 7 Riegeln bestückte Packung im Regal, nur vielleicht etwas weiter hinten. Wichtig: Diese Packung wurde nicht vom Kunden manipuliert, sonder original so ausgeliefert (d.h. die Packung weist auch keine Öffnungsspuren auf etc.). Das einzige, was der Kunde macht, ist, er untersucht die Packungen äußerlich so lange, bis er auf diejenige mit 7 Riegeln stößt.

Vergiss nicht den entscheidenden Punkt: In den Markt-AGB (auf Nachfrage bei der Kassiererin einsehbar) steht, dass Packungen mit 6 oder mehr Riegeln nicht verkauft werden dürfen.

eine solche Passage stand zum Zeitpunkt des Kaufs ja eben nicht in den Markt-AGB,
vgl.
http://www.ice-treff.de/index.php?id=296944

..und eben, der Kunde hat für diese 7er-Packung mehr bezahlt als für die 5er.


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