OT: Ersatzbeförderungsausweis ungleich "Beförderungsausweis" (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 21.07.2014, 15:55 (vor 4224 Tagen) @ Florian
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 21.07.2014, 15:55

Die DB nimmt sich von dem "muss" einen Ersatzbeförderungsausweis auszustellen, ja quasi selbst aus.


Die DB ist offbar zu faul dafür zu sorgen, dass die Zugbegleiter entsprechende Formulare dabei haben. Meint die DB etwa, dass Art. 7 der CIV in Deutschland - im Gegensatz zu den anderen europäischen Ländern - nicht gilt?

In diesem Artikel sind ja nur die Angaben, die ein internationaler "Beförderungsausweis" enthalten muss, vorgeschrieben. Das Wort "Ersatzbeförderungsausweis" kommt dort dagegen nicht vor.

Solange der Beförderungsvertrag bestand hat, müssen die Beförderer den Fahrgast auch zum vertragsgemäßen Zielort befördern, auch wenn der Beförderungsausweis als Nachweis für den Beförderungsvertrag eingezogen wurde.


Nur müssen auch andere EVU´s als die DB in der Lage sein festzustellen, ob ein Beförderungsvertrag vorliegt. Es muss also in jedem Fall ein Ersatzbeförderungsausweis ausgegeben werden, so dass z. B. auch die Mittelrheinbahn oder ein EVU im Ausland prüfen kann, ob ein Beförderungsvertrag vorliegt.

Dafür könnten die sich ja dann an den Beförderer wenden, der den Beförderungsausweis des Fahrgastes eingezogen hat.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum