* Trollarlarm II * Gesunder Menschenverstand (Fahrkarten und Angebote)

Klaus, Kassel, Montag, 21.07.2014, 13:12 (vor 4225 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von Klaus, Montag, 21.07.2014, 13:14

Über die Frage, ob eine Straftat - hier ein Betrugsversuch - vorliegt, entscheidet zum Glück allein ein staatliches Gericht.
Das Betreten eines Grundstücks gegen den erkennbaren oder vermuteten Willen des Berechtigten ist Hausfriedensbruch, egal ob da ein Zaun ist, mit oder ohne Lücke.


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