Umwegfahrkarte 2012: Stellungnahme vom EBA - Teil 5 (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Montag, 21.07.2014, 02:34 (vor 4224 Tagen) @ Artur Donar

was war jetzt für dich der benefit bei der ganzen Aktion? Gab es eine Entschädigung bzw. einen Gutschein von der DB?
Was brachte denn das Verfahren des EBA?

Es gab keine weiteren Gutscheine. Sofern das EBA einen Verstoß gegen die Fahrgastrechte oder ein Gesetz feststellt (was hier der Fall war), fordert das EBA Auslagen/Kosten bis zu 1000 € vom Einsenbahnverkehrsunternehmen. Des Weiteren hat das EBA der DB deutlich gemacht, dass sie Fahrscheine anerkennen muss, die sie ausgibt.

Mir war für zukünftige Fahrten insbesondere wichtig zu klären, dass der Fahrschein nicht ersatzlos eingezogen wird. Aber leider hat die DB nachgezogen und hat in die aktuellen Beförderungsbedigungen aufgenommen, dass in solchen Fällen eine "Fahrgeldnachforderung" mit entsprechender Codierung ausgestellt wird. Bei dieser Fahrgeldnachforderung handelt es sich aber in keinem Fall um einen Ersatzbeförderungsausweis gemäß Art. 7 CIV, so dass ich wahrscheinlich auch dagegen vorgehen werde.

Gruß
Florian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum