Beispiel ist nicht richtig (Fahrkarten und Angebote)

JoergFr, Montag, 21.07.2014, 15:24 (vor 4301 Tagen) @ GUM

Ein Beispiel aus dem täglichen Leben:
Also so als wenn Du in einem Supermarkt ein Fünfer-Pack eines Schokoriegels kaufst, dort sieben Stück reinpackst.

Das Beispiel trifft nicht den Sachverhalt, der beschrieben wurde. Vielmehr so:
Standardmäßig seien 5 Riegel in einer Packung enthalten, auf der Packung steht "Mehrfachpackung". Daneben steht aber auch eine mit 7 Riegeln bestückte Packung im Regal, nur vielleicht etwas weiter hinten. Wichtig: Diese Packung wurde nicht vom Kunden manipuliert, sonder original so ausgeliefert (d.h. die Packung weist auch keine Öffnungsspuren auf etc.). Das einzige, was der Kunde macht, ist, er untersucht die Packungen äußerlich so lange, bis er auf diejenige mit 7 Riegeln stößt.

Deiner Meinung nach wäre der Kunde jetzt also sofort schuldig, wenn er diese Packung kauft? Woran schuld denn überhaupt?

Um zum Thema zurückzukommen:
Dass die DB hier nicht korrekt gehandelt hat, ist ja nunmal durch das EBA bestätigt worden. Warum soll man das hier also in einem solchen Forum nicht darlegen? Es ist natürlich mitlerweile ein bürokratisch und rechtlich entarteter Fall geworden - man kann streiten, wem diese formale Konfliktaustragung noch nutzt, und man kann den daraus resultierenden Ressourcenverbrauch kritisieren. Aber Trollalarm sehe ich deswegen keinesfalls!


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