OT: Anderes Verkehrsmittel (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 27.02.2014, 22:39 (vor 4424 Tagen) @ tose25

Dann müsste das aber auch so in der EU Verordnung stehen. Für deine Behauptung spricht natürlich, dass der Fernverkehr auch auf Schienen fährt. Gegen deine Behauptung spricht, dass der Fernverkehr aus Sicht Bahn nicht als "vergleichbar" gilt, das spricht für ein "anderes" Verkehrsmittel.

Es werden nur die Beförderungsbedingungen einer Fahrt mit einem Zug der Produktklassen ICE und IC/EC von der Bahn als nicht vergleichbar mit Fahrten mit einem Zug der Produktklasse C angesehen, um das "Schlupfloch" in Artikel 16 der FGR-VO zu nutzen.
Diese "Nichtvergleichbarkeit" hat nichts mit der Einstufung der Verkehre auf der Schiene als "Verkehrsmittel" bzw. "Schienenpersonenverkehrsdienst" zu tun.


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