Nee, von der sicher nicht (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 26.02.2014, 16:53 (vor 4425 Tagen) @ GUM
bearbeitet von JanZ, Mittwoch, 26.02.2014, 16:55

Richtig ist, dass natürlich der Hinweis auf die erheblich ermäßigte Fahrkarte sich auf den von dir zitierten § 5 bezieht, da braucht man auch nichts zu mutmaßen oder zu spekulieren. Allerdings handelt es sich bei den von dir zitierten §§ (die übrigens wirklich welche sind, warum die Anführungszeichen?) nicht um die DBAG-BB, auch wenn sie im gleichen PDF-Dokument stehen, sondern um die Eisenbahn-Verkehrsordnung, die dort nur nachrichtlich abgedruckt ist. Irgendwelche Appelle an die DB-Rechtsabteilung nützen hier also herzlich wenig. Abgesehen davon ist die Regel keineswegs so neu, wie du den Eindruck zu erwecken versuchst, sondern wird bereits bei SWT und Ländertickets so angewendet.


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