§17 EVO gilt nur für Nahverkehr - der IRE ist keiner... (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Mittwoch, 26.02.2014, 18:50 (vor 4432 Tagen) @ GUM

Moin!

[...]

Dann noch der "erheblich ermäßigte Preis". Ergo, wenn eine Streckensperrung oder ähnliches auftritt, darf man also wohl auch nicht über Wittenberge/Ludwigslust/Schwerin ausweichen.


Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.

Bei diesem Fahrschein wittern Kenner der Materie Unrat. Und zwar in der Kombination der von der Bahn Bahn selbst erstellten "§" 17 der AGB in Kombination mit "§" 5 der AGB. Dort steht dann wortwörtlich:

"Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 17 Abs. 1 Nr. 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den
Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist."

§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.

Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html

Folglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.
(Die Bahn wird das allerdings mit Sicherheit anders sehen - viel Spaß!)

Seite 111

Bei den Länder-Tickets wird ja bereits von der normalen Rechtslage bei Verspätungen abgewichen. Diese gelten plötzlich als "Zeitkarten des Nahverkehrs" mit einer geringeren Verspätungserstattung.

Also ist bei den ermäßigten Hamburg-Berlin Fahrscheinen entweder mit gar keiner oder einer geringeren Erstattung bei einer Verspätung zu rechnen.

Nein - da die Tickets explizit als einfache Fahrt bzw Hin+Rückfahrt verkauft werden.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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