Eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 27.02.2014, 09:39 (vor 4425 Tagen) @ JeDi

Der "erheblich ermäßigte Preis" ist eine weitere "Glanzleistung" der DB Rechtsabteilung, die sich ja so gerne über deutsches und europaweit geltendes Recht hinwegsetzen möchte.


Was hat die Rechtsabteilung der DB damit zu tun? Urheber dieser Regelung ist wohl eher das BMVI.

Sie setzt das in den AGB eines Privatunternehmens um.

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