§17 EVO gilt nur für Nahverkehr - der IRE ist keiner... (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 26.02.2014, 21:39 (vor 4428 Tagen) @ Giovanni

§ 17 der Eisenbahnverkehrsordnung bezieht sich ausdrücklich nur auf Fahrscheine, die "ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr" gültig sind.

Allerdings erfüllt dieser IRE nicht § 2 (5) AEG und ist damit kein Schienenpersonennahverkehr:
http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__2.html

Folglich könnte § 17 EVO weder beim IRE-Berlin-Hamburg-Ticket noch bei anderen für diesen Zug bestimmten Tickets angewendet werden.
(Die Bahn wird das allerdings mit Sicherheit anders sehen - viel Spaß!)

Dann Prozessiere das doch endlich mal aus, anstelle das immer wieder in irgendwelchen Foren zu posten...

--
Weg mit dem 4744!


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